Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie die Annahme unserer nachfolgenden AGB's:
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen       
- Den Weisungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten
- Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Raumschießanlage verboten

- In der gesamten Schießanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren. Der  
  Gewehrriemen ist abzunehmen

- Ziel- und Anschlagübungen sind außerhalb der Raumschießanlage verboten

- Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes innerhalb der Raumschießanlage
  Pflicht
- Film- und Fotoaufnahmen innerhalb der Schießanlage sind untersagt

- Nur der Schütze/-in, der/die auf der Schützenposition steht, darf seine/ihre Waffe laden und
  schießfertig machen

- Innerhalb der Raumschießanlage ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand zu
  halten

- Waffen sind bis zu einer max. Bewegungsenergie von nicht mehr als 10.000 Joule/E0 zugelassen

- Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, Flintenlaufgeschosse,
  Kunststoffgeschosse, nicht kenntlich gemachte Militärmunition und Schwarzpulverwaffen dürfen
  nicht verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten und
  Waffen obliegt der jeweils verantwortlichen Schießaufsicht.

- Die Verwendung von wiedergeladener Munition ist untersagt, ausgenommen diese ist mit dem
  amtlichen Prüfsiegel (CIP) zugelassen. Ein Verstoß speziell gegen diese Vorschriften ziehen zur
  Folge, dass der Verwender nicht nur für Personen- und Sachschäden, sondern ebenfalls
  uneingeschränkt für den Ausfall der Anlage inklusive Übernahme von Regressansprüchen der
  festen Mieter bis zur Freigabe der Anlage aufkommt

- Sollte ein reservierter Schießtermin von der Betreiberseite her aus technischen Gründen oder
  durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen
  Schadenersatz
 
- Die Firma Waffen Klett e. K. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen
  Schießstandnutzern verursacht werden. Der Schießstandnutzer stellt die Betreiber von
  Schadenersatzansprüchen gegenüber anderen Schießstandnutzern oder Dritter für vom Nutzer der
  Schießanlage verursachter Schäden frei. Der Betreiber schließt die Haftung für vom
  Schießstandnutzer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden
  nicht durch den Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde

- Falls der Schießstandnutzer das Inventar des Schießkinos beschädigt, werden Reparatur- und
  Erneuerungskosten ihm in Rechnung gestellt. Dieses gilt für jegliche Schäden, je nach Beschädigung
  auch über die im Aushang bekannt gemachten Pauschalen hinaus. Diese betragen für Bodentreffer
  EUR 100,00 und für Wandtreffer EUR 200,00 sowie für Deckentreffer EUR 300,00 inkl. 19% Mwst.
  Über die Pauschale hinaus entstandene Mehrkosten werden nachberechnet

- Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien und die Sicherheit kann der Schießstandnutzer
  von der Nutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet

- Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten
  Stand 4. September 2017